Unsere Leistungen |
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Grundpflege- Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen) Behandlungspflege- Medikamente vorbereiten/verabreichen Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege § 39 SGBXIDie Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn pflegende Angehörige wegen Urlaubs oder einer Erkrankung ihre Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal 6 Wochen im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Soziale Betreuung § 45b SGBXIunsere Angebote: |
Hauswirtschaftliche Versorgung- hauswirtschaftliche Versorgung
individuelle pflegebegleitende Leistungen- Betreuungsdienste Servicepauschalen- Servicepauschalen |
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